Wenn der Fahrradkeller nicht gereinigt wird
Leserfrage zum Mieterrecht bei Mängeln
Zu DDR-Zeiten war es in unserem ehemaligen AWG-Wohnblock üblich, dass die Mieter der Reihe nach Reinigungsarbeiten auf ihrer Etage sowie auf Treppen, im Fahrradraum und im Keller durchführten. Wir haben noch einen DDR-Mietvertrag. Seit der Wende wurde diese Reinigung durch Leerstand und Mieterwechsel vernachlässigt. Das Gebäude wurde auch mehrfach verkauft. Mitte der 90er Jahre wurde eine Reinigungsfirma beauftragt, ohne dass dies mit den Mietern vereinbart worden war. Die Kosten wurden auf sie umgelegt. Nun wird seit zwei Jahren wird der Fahrradraum nicht mehr gereinigt. Er ist extrem verschmutzt und praktisch nicht mehr benutzbar. Der gegenwärtige Vermieter lehnt die Reinigung ab. Wie ist die Rechtslage?
Viola S., Halle
Prinzipiell gilt weiterhin, was im DDR-Mietvertrag vereinbart worden ist. Kein Vermieter hat das Recht, diesen Vertrag einseitig zu verändern. Gegen die Wegnahme der Reinigungsverpflichtung hätten die Mieter sofort Wi...
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