Höchstens 48 Stunden pro Woche
Arbeitszeitgrenze
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wenn sie länger arbeiten müssen, haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Schadenersatzanspruch sogar unmittelbar gegen den Staat, wie der EuGH am 25. November 2010 entschied (Az. C-429/09). Das Urteil könnte Signalwirkung auch für andere Einsatzkräfte wie Polizisten haben.
Nach EU-Recht darf die wöchentliche Arbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen. Laut EuGH schließt dies auch Bereitschaftsdienste ein. Nur für Ärzte gibt es hier inzwischen bestimmte Ausnahmen.
Im konkreten Fall hatte ein Berufsfeuerwehrmann der Stadt Halle (Sachsen-Anhalt) geklagt. Als Fahrzeugführer beim Brandschutz musste der Mann laut Dienstplan über Jahre hinweg im Schnitt pro Woche 54 Stunden arbeiten. Das ist deutlich länger als die 48-Stunden-Woche, die die EU-Arbeitszeitrich...
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