Schwerbehinderung wurde zu spät gemeldet
Sonderkündigungsschutz
Unterrichtet ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung über eine mögliche Schwerbehinderung, geht der gesetzliche Sonderkündigungsschutz verloren. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem am 15. Oktober bekanntgegebenen Urteil.
Der Arbeitnehmer könne dann nicht mehr verlangen, dass beim Integrationsamt die Zustimmung
zur Kündigung eingeholt werden müsse oder dass er bei der Sozialauswahl begünstigt wird. Damit wiesen die Richter die Klage einer schwerbehinderten Frau zurück.
Ihr Arbeitge...
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