Volle Zahlung bei Elternteil im Ausland

Kindergeld

Auch wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet, muss für in Deutschland lebende Kinder das Kindergeld voll ausgezahlt werden. Die deutschen Behörden dürfen das Kindergeld nur dann kürzen, wenn der restliche Betrag aus dem Ausland tatsächlich gezahlt wird. Das geht aus einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.

Im vorliegenden Fall urteilte das Gericht, dass der in Deutschland mit den Kindern lebenden Mutter das Kindergeld nicht gekürzt werden darf, weil der in der Schweiz arbeitende Vater das ihm dort zustehende Kindergeld nicht beantragt hat.

Die in Baden-Württemberg lebende Mutter waren wegen der Kinder nur geringfügig beschäftigt. Der Vater arbeitete in der Schwe...


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