Volle Zahlung bei Elternteil im Ausland
Kindergeld
Auch wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet, muss für in Deutschland lebende Kinder das Kindergeld voll ausgezahlt werden. Die deutschen Behörden dürfen das Kindergeld nur dann kürzen, wenn der restliche Betrag aus dem Ausland tatsächlich gezahlt wird. Das geht aus einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.
Im vorliegenden Fall urteilte das Gericht, dass der in Deutschland mit den Kindern lebenden Mutter das Kindergeld nicht gekürzt werden darf, weil der in der Schweiz arbeitende Vater das ihm dort zustehende Kindergeld nicht beantragt hat.
Die in Baden-Württemberg lebende Mutter waren wegen der Kinder nur geringfügig beschäftigt. Der Vater arbeitete in der Schwe...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.