Übergangsregelung bei Hartz IV entfällt
Elterngeld ab 2011
Bei der jüngst beschlossenen Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger ab Januar 2011 gibt es keine Übergangsregelungen. Das bestätigte das Bundesfamilienministerium.
Betroffen sind insbesondere Hartz-IV-Empfänger, die ihre Elterngeld-Ansprüche auf zwei Jahre gestreckt haben und sich dafür monatlich nur 150 Euro statt ein Jahr lang 300 Euro pro Monat auszahlen lassen. Ansprüche, die bis in das kommende Jahr hineinreichen, sind damit hinfällig, obwohl den Eltern das Elterngeld nach heutiger Rechtslage zusteht.
Die betroffenen Familien können ihre Ansprüche nur retten, indem sie die Streckung auf zwei Jahre widerrufen und noch bis zum Jahresende das ihnen zustehende Geld ausgezahlt bekommen. Dies ist nach dem Hartz-IV-Gesetz möglich. Wird ihnen aber die Summe erst im nächsten Jahr erstattet, verfällt sie, weil das Elterngeld dann auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet und damit faktisch gestrichen wird.
Die Geschäfts...
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