Voller Name im Netz

OLG München urteilt gegen ehemaligen IM

  • Lesedauer: 1 Min.

München (dpa/ND). Ein ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi muss mit der Veröffentlichung seines Namens im Internet leben. Das Oberlandesgericht München (OLG) verwarf am Dienstag seine Berufung gegen das erste Urteil des Landgerichtes. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Der 56-Jährige muss weiter hinnehmen, dass sein Bild mit vollem Namen auf der Webseite www.stasi-in-erfurt.de des Münchner Epidemiologen und Autors Joachim Heinrich veröffentlicht wird. Der Kläger ist dort zusammen mit Bürgerrechtlern bei der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale im Dezember 1989 zu sehen.

Eine schriftliche Begründung der Gerichtsentscheidung steht noch aus. Allerdings ließ der Vorsitzende Richter Walter Weidenkaff erkennen, dass sein Senat die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Forschung und Lehre sehr hoch bewertet. Die Aufarbeitung der Zeitgeschichte sei auch auf die Zukunft gerichtet, sagte Weidenkaff unter Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

Der Anwalt des Klägers erwägt eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

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