Zumindest eine Nachpacht-Klausel

Mecklenburg-Vorpommern kündigt Widerstand gegen Vergünstigungen für Alteigentümer an

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerin (dpa/ND). Mecklenburg-Vorpommern will im Bundesrat gegen die geplanten Vergünstigungen für Enteignete beim Rückkauf von Bodenreformland vorgehen. Der entsprechende Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP soll heute im Bundestag verabschiedet werden.

In diesem Fall werde Mecklenburg-Vorpommern den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anrufen, sagte der Schweriner Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) am Donnerstag in der Fragestunde des Schweriner Landtags in seiner Antwort auf eine Frage des LINKE-Abgeordneten Fritz Tack.

Sollte es nicht gelingen, das Gesetz zu verhindern, müssten zumindest Nachpacht-Klauseln für die Bauern aufgenommen werden, die derzeit diese Flächen bewirtschaften. Die Pachtverträge müssten nach Ablauf um weitere zwölf Jahre verlängert werden, forderte Backhaus. Frühere Eigentümer, die während der Bodenreform nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurden, dürfen Agrar- und Waldflächen begünstigt vom Bund kaufen. Dafür ist ein Bescheid notwendig. Viele Alteigentümer warten aber noch auf grünes Licht, und seit 2004 haben sich die Preise für die Flächen fast verdoppelt.

Weil die früheren Eigentümer dann nur deutlich weniger Fläche erwerben könnten – wegen einer Obergrenze für den Kauf –, wollen Union und FDP das Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer nachbessern. Die Agrarflächen sollen zum Preis von 2004 gekauft werden können.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Goldmann hatte den Gesetzentwurf der Koalition mit den Worten erklärt: »Mit dem Gesetzentwurf wird das Versprechen erfüllt, das man den Alteigentümern 1994 gegeben hat, etwa 30 Hektar ihrer ehemals enteigneten Flächen ermäßigt zurückkaufen zu können.«

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