Für die Schneeräumung auf den Gehwegen sind die Hauseigentümer und Vermieter verantwortlich

Leserfragen zu den neuen Regelungen und den Problemen im Berliner Winterdienst

Der Winter hat uns wieder fest im Griff. Im Straßenverkehr kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen, vor allem auf den Nebenstraßen, weil dort so gut wie keine Schneeräumung erfolgt. Hauptverkehrsstraßen haben Vorrang. Auch auf den meisten Gehwegen ist der Zustand beklagenswert.

In Berlin gibt es seit Ende November strengere Regelungen für die Schnee- und Eisbeseitigung (siehe ND-Ratgeber vom 8. Dezember 2010). Dazu haben uns seit dem ersten Wintereinbruch Anfang Dezember zahlreiche ND-Leser angerufen und beklagt, dass auf Gehwegen nur teilweise oder gar nicht geräumt wird, dass an Straßenbahn- und Bushaltestellen ungenügend oder überhaupt nicht der Schnee beseitigt wird. Vor allem aber wollten sie wissen: Wer ist denn nun Verantwortlich für die Schneebeseitigung? Wer ist bei Versäumnissen erster Ansprechpartner für den Mieter – der Vermieter oder der Winterdienst? Was bewirken die durch die Ordnungsämter der Berliner Bezirke ...


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