Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
Einkommensteuer
Das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat entschieden, dass der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Deutschen Unternehmenssteuer Verband e.V. (DUV), unter Hinweis auf die am 30. November 2010 bekanntgegebene Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen (NFG) vom 9. November 2010, Az. 10 V 309/10.
Die Antragstellerin beantragte beim Finanzamt mit ihrer Lebenspartnerin zusammen zur Einkommensteuer veranlagt zu werden. Das Finanzamt lehnte dies unter Hinweis darauf ab, dass der Gesetzgeber den Anspruch auf Zusammenveranlagung ausdrücklich auf Ehegatten beschränkt habe. Gleichzeitig lehnte das Finanzamt den Antrag der Antragstellerin auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids ab.
Der 10. Senat des NFG hält den Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig und hat den angefochtenen Einkommensteue...
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