Vorstoß der »Störenfriede«
Organisationen fordern ein umfassendes Bürgerinformationsgesetz und haben ihren Entwurf gleich mitgebracht
Für einen leichteren Zugang zu Behördeninformationen haben Organisationen ein Gesetz erarbeitet. Sie wollen es dem Bundesjustizministerium übergeben.
Wer von Behörden wissen will, ob ein Grundstück mit Schwermetallen belastet ist oder wie teuer das geplante Spaßbad wird, der muss viele Zeit und Geld mitbringen. Denn oft wird er erstmal als Antwort bekommen: »geheim« oder »nicht zuständig«. Lässt man sich damit nicht abspeisen, muss man oft endlose Schriftwechsel in Kauf nehmen oder sich bis zu obersten Gerichten durchklagen. Spricht aus den Beamten zum einen altes obrigkeitsstaatliches Amtsdenken, hat die Verweigerung zugleich einen rationalen Kern: Denn nicht nur für Bürger sind die geltenden Informationsgesetze undurchschaubar, auch Beamte sind damit überfordert und wimmeln deshalb lieber ab.
Auskunftsrechte der Bürger sind derzeit verteilt auf drei verschiedene Gesetze, überdies auf Bund und Länder. Deshalb kann es passieren, dass der Streit, ob die Liste der Empfänger von Agrarexportsubventionen eine Umweltinformation ist oder doch eher unter das allgemeine Informationsrecht fäl...
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