Streitfall Embryonentest

Fraktionsübergreifende Initiative legt Entwurf zur Präimplantationsdiagnostik vor

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Die Befürworter einer begrenzten Zulassung von Gentests an Embryonen haben am Dienstag in Berlin einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt.
Bei der PID wird ein Embryo auf Erbkrankheiten untersucht. Nur gesunde Embryos werden in die Gebärmutter eingepflanzt.
Bei der PID wird ein Embryo auf Erbkrankheiten untersucht. Nur gesunde Embryos werden in die Gebärmutter eingepflanzt.

Berlin (Agenturen/ND). Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll nach diesem Entwurf grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen möglich sein. Notwenig geworden war eine gesetzliche Regelung, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli dieses Jahres die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte. Im Embryonenschutzgesetz von 1990 wurde die PID nicht ausdrücklich geregelt und galt daher als strafbar.

Initiiert wurde der Entwurf von den Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Jerzy Montag (Grüne) und Petra Sitte (LINKE). Er sieht vor, dass die PID nur nach einer Beratung an lizenzierten Zentren vorgenommen werden darf. Eine Ethikkommission soll in jedem Einzelfall entscheiden. Ob die PID von den Krankenkassen bezahlt wird, ist noch offen. Auf eine Liste von Krankheiten, für die PID zulässig sein soll, hat die Gruppe bewusst verzichtet. Im kommenden Jahr sollen zwei weitere Entwürfe vorgelegt werden. Im Bundestag wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres über die drei Anträge entschieden.

»Bioethische Themen, die an grundsätzliche Auffassungen über Leben und Tod rühren, sind Gewissensentscheidungen«, sagte Petra Sitte, forschungspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag. Sie persönlich unterstütze den Entwurf, denn »ohne ein Fortpflanzungsmedizingesetz werden wir den vielfältigen persönlichen Nöten und medizinischen Möglichkeiten rund um das Thema Elternschaft nicht mehr gerecht«.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, warnte vor einer Diskriminierung Behinderter durch die PID. »Es stellt sich die Frage, welches Leben als erwünscht gelten soll und welches nicht«, sagte Glück der »Passauer Neuen Presse«. Auch der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sprach sich für ein PID-Verbot aus. Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomensatzes verstoße gegen die Menschenwürde.

Tagesthema Seite 2

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