Die Diskriminierung wird weitergehen

Rechtsanwalt Daniel Weidmann über die Auswirkungen des BAG-Beschlusses zur Leiharbeit

Durch einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes könnten auf die Leiharbeitgeber Milliardennachzahlungen an Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen zukommen. Jörg Meyer sprach mit dem Arbeitsrechtler Daniel Weidmann über die Folgen des Beschlusses und die Kritik am DGB in der Leiharbeitsbranche.

Daniel Weidmann ist Rechtsanwalt in Berlin mit Schwerpunkt Kollektivrecht im Arbeitsrecht.
Daniel Weidmann ist Rechtsanwalt in Berlin mit Schwerpunkt Kollektivrecht im Arbeitsrecht.
ND: Was bedeutet der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) konkret für die Leiharbeit?
Weidmann: Durch den BAG-Beschluss wurde der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Dadurch verschwinden die zwischen ihr und dem Arbeitgeberverband AMP abgeschlossenen Tarifverträge aus dem Arbeitsleben. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem CGZP-Tarifvertrag betroffen waren, gilt das Equal-Pay-Gebot des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Der Beschluss betrifft die Zukunft. Das Berliner Arbeitsgericht entscheidet Mitte Februar über die teilweise seit Jahren bestehenden Tarifverträge ...
Derzeit geht fast die gesamte Rechtswissenschaft davon aus, dass auch diese Verträge für nichtig erklärt werden, weil die CGZP niemals tariffähig war. Wie mit den neuen Tarifverträgen umgegangen wird, die der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit den Mitgliedsgewerkschaften der CGZP abgeschlossen hat, ist da...



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