Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre ist rechtens

Kindergeld

Der 3. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. III R 35/09) entschieden, dass gegen die Absenkung der Altersgrenze für berücksichtigungsfähige Kinder in Berufsausbildung von 27 Jahre auf 25 Jahre (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 war die maßgebliche Altersgrenze von Vollendung des 27. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt worden. Für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, werden Kindergeld und Freibeträge nur bis zur gesetzlich geregelten Altersgrenze gewährt.

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