Auch bei Pflege der Eltern während des Urlaubs
Unfallschutz für Angehörige
Pflegen Angehörige ihre Eltern während des Urlaubs im Ausland, so stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsschutz gilt dabei auch während der Hin- und Rückfahrt zum Urlaubsort, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 17. September 2010.
Damit bekam eine Frau aus Wuppertal Recht, die ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Spanien-Urlaub gepflegt und begleitet hatte. Noch auf dem Flughafen Düsseldorf stürzte sie und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.
Die Unf...
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