Airlines müssen sich um Kunden kümmern

Schneechaos und Folgen für Flug- und Bahnreisende

Der Winter hat zu einem beträchtlichen Chaos besonders im Bahn- und Flugverkehr gesorgt. Verspätete und annullierte Flüge und Züge waren an der Tagesordnung. Wie aber ist die rechtliche Situation für die Reisenden?

Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung bei der Airline?
Bei Schnee und Eis geht man juristisch von höherer Gewalt aus. Die Fluggesellschaft wird demnach nicht als Schuldige gesehen. Sie muss für verspätete oder annullierte Flüge keine Entschädigung zahlen. Anders ist es, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wurde. In diesem Fall kann eine Entschädigung fällig sein.

Welche Pflichten bestehen bei der Fluggastbetreuung?
Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen ihre gestrandeten Passagiere auch im größten Chaos betreuen. Ab zwei Stunden Verspätung haben Reisende Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen die Fluggesellschaften eine Übernachtung zahlen.

Muss die Airline einen Ersatzflug anbieten?
Ja, die Fluggesellschaft muss einen Platz im verspäteten Flugzeug oder einen Ersatzflug anbieten. Bei Verspätungen bei der Ankunftszei...



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