Grundsätzlich besteht kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch, aber ...
Umtausch von (Weihnachts-)Geschenken
Weihnachten ist zwar längst vorbei, doch zurückgeblieben ist da und dort manche Sorge über das gut gemeinte Weihnachtsgeschenk. Was kann man tun, wenn die als Überraschung gedachten Schuhe drücken oder die Socken kratzen?
In der Regel hat schon gleich nach dem Fest der Run der Umtauschwilligen auf die Geschäfte eingesetzt. Doch die Erfahrung lehrt, dass sich viele auch noch dieser Tage mit dem Problem des Rückgabe- oder Umtauschrechts herumschlagen. Im Übrigen ist es auch kein typisches Problem zur Weihnachtszeit.
Zwischen Kulanz und WiderrufsrechtGrundsätzlich gilt, dass es etwa bei Nichtgefallen des Geschenkes kein Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt. Die großen Kaufhäuser nehmen jedoch aus Kulanz die gekaufte Ware zurück, die kleineren Läden häufig gegen einen Umtauschgutschein.
Wer allerdings bei einem Händler per Telefon oder Internet etwas kauft, wenn also ein so- genannter Fernabsatzvertrag vorliegt, kann von seinem Widerrufsrech...
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