Wenn Großeltern Enkelkinder unterstützen

Die Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern steuerlich zu außergewöhnlichen Belastungen führen. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) in Stuttgart.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte in einem Urteil vom 5. Oktober 2010 zur Einkommensteuer 2006 (Az. 1 K 1577/10) zur Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unterhaltsleistungen der Großeltern für Kinder und Enkelkinder steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Im Streitfall lebte die Tochter der Kläger mit ihrem Ehemann und drei minderjährigen Kindern in den USA, eines der Kinder ist schwer behindert. In ihrer Einkommensteuererklärung für 2006 machten die Kläger unter anderem Unterhaltszahlungen an ihre Tochter und die drei Enkelkinder in Höhe von jeweils 2695 Euro und insgesamt von 10 783 Euro als außergewöhnlic...


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