Wie sich Boden- und Bauteneigentümer einigen können, wenn die Datsche verkauft werden soll

Wochenendhaus auf fremdem Grund

Zu DDR-Zeiten wurden zahl-reiche Wochenendhäuschen, viele nennen sie damals wie heute Datschen, auf fremdem Grund und Boden errichtet. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchRAnpG) befasst sich mit den dabei auftretenden Problemen.

Viele Datschenbesitzer, die in den ersten Jahren nach der Wen-de vehement um ihre Wochenendgrundstücke gekämpft haben, sind nun in die Jahre gekommen und möchten die Grundstücke aufgeben. In die darauf befindli-chen Bungalows oder Lauben haben sie aber häufig einen gro-ßen Teil ihrer Ersparnisse investiert und viel Arbeit dafür ver-wandt.

Sie möchten nun natürlich eine Entschädigung dafür haben und nicht etwa noch für den Abriss zahlen oder diesen selbst vornehmen müssen.

Wenn sich die Datsche auf einer Fläche befindet, die kein Bauland darstellt, ist ihr Besitzer in einer relativ guten Lage. Die Datsche selbst genießt Bestands-schutz. Das heißt, sie ist gegen ein Abrissverlangen der Baube-hörden so lange gefeit, wie ihre Lebensdauer reicht.

Wenn sie abgerissen wird, darf nicht neu gebaut werden. Durch die Datsche erhöht sich also der Wert des Grundstücks erheblich. Es ist nicht mehr Ackerland, Wald oder Wiese, sondern be-bautes Land. ...


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