Nicht vom Pflegegeld zu bezahlen
Haushaltshilfe
Wollen pflegende Angehörige neben ihrem Pflegegeld auch die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet bekommen, kann sich eine Klage vor dem Sozialgericht lohnen. Dies macht ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom 16. Dezember 2010 deutlich (Az. B 8 SO 4/09 R).
Im konkreten Fall hatte die 44-jährige pflegebedürftige Klägerin vom Kreis Bitburg-Prüm die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe für vier Monate in Höhe von rund 1269 Euro gefordert. Sie werde von ihr...
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