Rückschlag im Duogynon-Fall
Berliner Landgericht lehnt Musterklage zur Akteneinsicht ab
Das Berliner Landgericht hat die Musterklage zur Akteneinsicht der Duogynon-Opfer gestern abgelehnt. Der Kläger und weitere Betroffene wollen dennoch nicht aufgeben.
Als der Vorsitzende Richter Udo Spuhl am Dienstagmittag die Abweisung der Musterklage gegen den Pharmakonzern Bayer im Duogynon-Prozess bekannt gibt, kann Nina Hagen kaum an sich halten. Die schwarz gekleidete Sängerin rutscht auf ihrem Stuhl hin und her, schnaubt, als Spuhl die Begründung, über sein Manuskript gebeugt und für den vollen Saal kaum hörbar, verliest. Der heute 34-jährige Kläger André Sommer hätte die Klage gegen den Pharmariesen spätestens im Jahr 2005 anstrengen müssen, sagt er. »30 Jahre nach dem letzten vorwerfbaren Ereignis.« Die Aufregung um den Fall sei zwar menschlich verständlich, aber diese Verjährungsfrist könne selbst im Einvernehmen beider Parteien nicht verlängert werden.
Die Opfer des Hormonpräparates sehen das anders. Das Mittel Duogynon des damaligen Westberliner Pharmakonzerns Schering war in den 1960er und 1970er Jahren massenhaft Frauen verabreicht worden, um eine Schwangerschaft festzus...
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