Gericht winkt mit dem Zaunpfahl

NRW-Verfassungsgericht empfiehlt Rot-Grün Kreditstopp zum Nachtragshaushalt

  • Marcus Meier, Köln
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens empfiehlt der Landesregierung, den Mitte Dezember beschlossenen Nachtragshaushalt auf Eis zu legen. Klägerin CDU jubelt verhalten. Doch das Land hat bereits Fakten geschaffen.

Die momentan nicht gerade erfolgsverwöhnte NRW-CDU jubelte auf: Die Konservativen glauben, einen Teilerfolg errungen zu haben vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof, der über die Verfassungsmäßigkeit des rot-grünen Nachtragshaushaltes befinden soll. Die Münsteraner Richter empfahlen der Landesregierung, aus den beschlossenen Krediten vorerst keine Rücklagen für die Landesbank West LB zu bilden. Nämlich bis zu einer endgültigen Entscheidung, die binnen Vierteljahresfrist erwartet wird. Die Richter erbaten eine verbindliche Erklärung der Landesregierung zum Kreditstopp und setzten ihr eine Frist bis kommenden Montag. Zu weiteren Etatposten nahmen sie keine Stellung. Das betrifft insbesondere Soforthilfen für die in NRW besonders klammen Kommunen.

Die monierte Aufstockung des West LB-Risikofonds macht einen Großteil des 1,8 Milliarden ...


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