Gericht: NPD darf in Schule feiern
(epd/ND). Die rechtsextreme NPD kann wie geplant am Sonnabend in Berlin zu einer Veranstaltung in einer Schule im Stadtteil Lichtenberg zusammenkommen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Damit wurde eine Beschwerde der Berliner Senatsbildungsverwaltung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte sein Urteil unter anderem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und der bisherigen »Verwaltungspraxis« des Senats gegenüber anderen Parteien begründet. Danach fanden im vergangenen Jahr in der Lichtenberger Max-Taut-Schule bereits zwei Parteiveranstaltungen statt. Der Auffassung der Senatsbildungsverwaltung, dass die geplante Festveranstaltung zur Vereinigung von NPD und DVU nicht unter das Parteienprivileg falle, schloss sich der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichtes nicht an.
Mehrere linke Gruppen, darunter die VVN/BdA, sowie die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) und die SPD, LINKE, CDU und Grünen rufen bereits zu Protesten gegen die Veranstaltung auf. Zudem hat Hans Erxleben, Sprecher des Bündnisses für Demokratie und Toleranz, in einem Brief an Polizeipräsident Dieter Glietsch ein Verbot der rechten Fusionsfeier angeregt. »Mit der Wahl des Datums, der Örtlichkeit und der Redner ergibt sich der Verdacht der Volksverhetzung und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.«
Am 15. Januar 1919 wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht von rechtsextremen Freikorps-Soldaten ermordet.
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