Abnahmeprotokoll genau prüfen, nichts leichtfertig anerkennen

Leserfrage zur Wohnungsrückgabe

Ich wohnte in Dresden in einer Wohnung, mit einem Mietvertrag, den ich vor dem Verkauf des Hauses an eine »Heuschrecke« mit dem Voreigentümer abgeschlossen hatte. Während der Abnahme wurde ich von Mitarbeitern der Hausverwaltung des neuen Eigentümers beschimpft, weil ich auf die rechtsunwirksame (starre) Schönheitsreparaturklausel hingewiesen hatte und die Renovierung verweigerte. Daraufhin erhielt ich eine Forderung von über 3600 Euro für »fällige« Instandsetzungsmaßnahmen, obwohl ein BGH-Urteil die starre Klausel für unwirksam erklärt hatte. Auch wurde noch gleich mit dem Gericht und dem Einbehalt der Kaution gedroht. Wie können und sollten Mieter sich hier verhalten?
Frank H., Dresden

Vertreter des Deutschen Mieterbundes haben immer wieder davor gewarnt, Immobilienbestände der Kommunen an »Heuschrecken« zu verkaufen, wie das in Dresden in großem Umfang geschehen war. Die »gut gemeinten Absprachen« der Kommunen mit den so genannten I...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.