Verfassungsschutz vor Gericht

Verfahren um die Überwachung des Publizisten Rolf Gössner geht in entscheidende Phase

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Rolf Gössner wehrt sich seit Ende 2005 juristisch gegen die vier Jahrzehnte lange Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wird in den nächsten Wochen erwartet.

Das Verfahren Rolf Gössners (ND-Foto: Burkhard Lange) gegen den Verfassungsschutz geht in eine entscheidende Phase. Am Donnerstag wird es in der zweiten und letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln um die Frage gehen, ob die vier Jahrzehnte lange geheimdienstliche Überwachung Gössners ganz oder teilweise rechtswidrig oder rechtmäßig war.

Seit 1970 sammelte der Verfassungsschutz Material über Gössner. Grund für die Überwachung war laut BfV, dass der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu Gruppen und Personen habe, die der Verfassungsschutz als »linksextremistisch« oder »linksextremistisch beeinflusst« einstuft. Dazu zählen die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes« (VVN), die DKP un...


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