Mietwohnungen für Flüchtlinge
Der Senatsausschuss beriet über alternative Unterbringungsmöglichkeiten
Um die 10 000 Flüchtlinge leben zur Zeit in Berlin. Zwar sind mehr als die Hälfte von ihnen in Wohnungen untergebracht, ein Anteil, der über dem Bundesschnitt liegt. Trotzdem leben noch immer Tausende unter teilweise unwürdigen Bedingungen in Gemeinschaftsunterkünften.
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales im Abgeordnetenhaus gab Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin Beispiele für Missstände. Fehlende Vorgaben zur Personalausstattung ermöglichen, dass auf 300 Bewohner ein Sozialarbeiter kommt, eine Feuermelderpflicht für die Unterkünfte fehlt. Hintergrund der Sitzung war die Forderung der Grünen-Fraktion, Flüchtlinge nur noch in Mietwohnungen unterzubringen.
Es existiert seit Jahren eine Ausführungsvorschrift zum Asylbewerberleistungsgesetz, nach der die Mietkostenübernahme Vorrang vor der Unterbringung in Wohnheimen hat. Über deren Richtigkeit sind sich die Anwesenden einig. Das eigentliche Problem liegt an anderer Stelle. Seit letztem Sommer steigt die Zahl von Flüchtlingen in Berlin kontinuierlich an. Gleichzeitig mangelt es an günstigem Wohnraum. Denn auch Asylsuchende sind Mietobergrenzen unterworfen, unterhalb derer kaum mehr Wohnungen zu finden sind.
Rainer-Maria Fritsch, Staatssenator für Soziales, spricht von »Kapazitätsproblemen«, die durch den Verkauf geeigneterer Gebäude entstanden seien. Da dies vor allem die Innenstadt betrifft, steht wieder einmal eine günstige Unterbringung außerhalb der Stadt zur Diskussion, die die Flüchtlinge räumlich isolieren würde. Classen kritisierte, dass der Senat nun in eine »hektische Akquise neuer Flüchtlingsunterkünfte« verfalle, statt den Zugang zu Mietwohnungen zu erleichtern.
Integrations-Senatorin Carola Bluhm (LINKE) versicherte zwar, dass man Flüchtlinge weiterhin »nach Möglichkeit« in Wohnungen unterbringe. Und tatsächlich steht das Land aktuell in Verhandlungen mit Wohnungsgesellschaften. Konkrete Vorschläge für die Hilfe für Flüchtlinge auf Wohnungssuche, zum Beispiel die generelle Übernahme der anfallenden Kautionskosten, hatte aber nur der Flüchtlingsrat zu bieten.
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