Geschätztes Existenzminimum
Bislang erhielten Asylbewerber weniger Sozialleistungen als Deutsche – das könnte sich bald ändern
Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz. Das teilte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Teilnehmern einer Podiumsdiskussion zum Thema am Mittwoch in Berlin mit. Die Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen gewährten Sozialleistungen, die geringer sind als die Hartz-IV-Sätze, werden deshalb, so die Ministerin, derzeit überprüft. Sie plane, nun auch die Regelsätze für Asylbewerber neu zu berechnen.
Bereits im November hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN einräumen müssen, dass die im Asylbewerberleistungsgesetz gewährten Gelder lediglich geschätzt wurden und darum nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen. Im Jahre 1993 trat im Zuge des sogenannten »Asylkompromisses« das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Es sah zunächst vor, dass neu einreisende Asylbewerber im ersten Jahr nach der Einreise um 20 Prozent geringere Sozialleistungen als Deutsche erhalten sollten und diese auch überwiegend als Sachleistungen. Ziel war es, Asylbewerber damit von der Einreise nach Deutschland abzuschrecken. Im Laufe der 90er Jahre wurden die geringeren Leistungen auf alle Asylbewerber und geduldeten Flüchtlinge ausgedehnt. Zudem wurden die 1993 errechneten Beträge seitdem nie angehoben.
So erhalten Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge derzeit nicht nur 20 Prozent weniger Sozialleistungen als Deutsche, sondern 38 Proze...
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