Nicht nachträglich abkassieren

Fluggastrechte

Mit der neuen Luftverkehrssteuer für Flüge ab 2011 verteuern sich die Flugreisen. Doch aufgepasst: »Wer bereits vor dem 1. September 2010 einen Flug für 2011 gebucht hatte, muss die Steuer nicht zahlen«, stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg zu nachträglichen Forderungen klar.

Für Flüge ab 1. Januar 2011 von einem deutschen Flughafen in das In- und Ausland führt die Luftverkehrssteuer zu einer Erhöhung der Preise – aber nur, wenn sie ab dem 1. September 2010 gebucht wurden.

Das scheinen...


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