Haftung getrennt lebender Eltern
Kindesunfall
Haben getrennt lebende Eltern beim Besuch ihres Kindes nicht aufgepasst, haften sie bei einem Unfall nur beschränkt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 10. November 2010 bekannt gegebenen Beschluss entschieden.
Damit gaben die Karlsruher Richter einem Vater Recht, der nach Ansicht des Sozialamts für die schweren Folgen seines verunglückten Sohnes haften sollte.
Das heute zehnjährige Kind hatte im August 2001 seinen Vater besucht und war dabei verunglückt. Es fiel im Garten des Vaters in eine Regentonne und befand sich mehrere Minuten unter Wasser. Wegen des Unfalls wird das Kind bis an sein Leben...
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