Jugendliche dürfen bleiben
(epd). Berlin will gut integrierte jugendliche Ausländer, die keinen Aufenthaltsstatus haben, offenbar nicht mehr automatisch abschieben. Eine entsprechende Weisung der Senatsinnenverwaltung an die Ausländerbehörde sieht vor, dass im Vorgriff auf eine zu erwartende gesetzliche Regelung durch den Bundestag Abschiebungen von bislang nur »geduldeten« jungen Menschen ab sofort ausgesetzt werden sollen.
In dem Schreiben heißt es, dass künftig bei anstehenden Abschiebungen geprüft werde, ob Betroffene mit einer positiven »Integrationsprognose« unter eine der Regelungen fallen werden. »Sofern dieses nach summarischer Prüfung eindeutig bejaht werden kann, ist von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen« und eine Duldung zu erteilen oder zu verlängern, heißt es. Ähnliche Vorgriffsregelungen bestünden etwa in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, sagte Pater Martin Stark vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst am Mittwoch auf Anfrage in Berlin.
Voraussetzung für eine Aufenthaltsgewährung soll laut Weisung unter anderem sein, dass der Betroffene in Deutschland geboren wurde oder vor Vollendung des 14. Lebensjahres eingereist ist, sich seit sechs Jahren in Deutschland aufgehalten hat und in dieser Zeit eine Schule besucht oder einen Schulabschluss erworben hat. Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis müssen die betroffenen Jugendlichen zudem zwischen dem 15. und 21. Geburtstag stellen.
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