Gesetzentwurf zur PID präsentiert
Berlin (epd/ND). Bundestagsabgeordnete mehrerer Fraktionen haben zur Regelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) einen neuen Vorschlag gemacht. René Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Patrick Meinhardt (FDP) präsentierten am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf, der eine sehr eng begrenzte Zulassung der Gentests an Embryonen ermöglicht. Sie werden von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) unterstützt. Demnach soll PID grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen erlaubt sein. Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt enden oder das Kind im ersten Lebensjahr stirbt, soll die Möglichkeit einer genetischen Untersuchung des Embryos offen stehen. Eine Ethikkommission soll an einem lizenzierten Zentrum über jeden Einzelfall entscheiden. Wenn die Kommission zu einer anderen Einschätzung komme als der behandelnde Arzt, könne sie eine PID ablehnen, erklärte Röspel. Die Abgeordneten grenzten sich von dem anderen vorliegenden Gesetzentwurf ab, in dem die Grenzen für die Zulassung der PID weiter gefasst sind. Kommentar Seite 8
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