Amokläufer kannte Code

Winnenden: Vater hält sich für schuldlos

Der Vater des Amokläufers von Winnenden hat nach Ansicht der Verteidigung keine Schuld an dem Verbrechen. Indem Jörg K. die Waffe unverschlossen aufbewahrte, habe er zwar gegen das Waffengesetz verstoßen, sich aber nicht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gemacht, sagte ein Verteidiger in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht. Selbst wenn der Vater...


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