Gössner siegt gegen Schlapphüte

Gericht: Bespitzelung des Anwalts war rechtswidrig

Berlin (ND-Lambeck). Die jahrzehntelange Beobachtung des Bremer Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz (VS) war von Anfang an rechtswidrig. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Gössner geriet bereits im Jahre 1970 ins Visier der Schlapphüte. Gegen die Bespitzelung durch den Verfassungsschutz hatte Gössner bereit...


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