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Haus mit drei Wohnungen: Räumungsklage erfolglos

Kündigung

Die Mieter hatten die Wohnung im ersten Stock vom ehemaligen Hauseigentümer gemietet. Damals war auch noch eine Einliegerwohnung im Keller vermietet (Wohn- und Schlafraum, Küchenzeile und Bad). 2006 kaufte ein Ehepaar das Haus. Da war der Mieter der Kellerwohnung schon ausgezogen. Die neuen Eigentümer nutzten die Kellerräume selbst, als Bügel-, Arbeits- und Gästezimmer. Bald kündigten die Vermiete...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/190451.haus-mit-drei-wohnungen-raeumungsklage-erfolglos.html

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