Nach verlorenem Prozess zweiter Versuch erlaubt
Eigenbedarfskündigung
Der Gesetzgeber räumt einem Immobilieneigentümer die Möglichkeit ein, seinen Mietern den Wohnraum zu kündigen, wenn er selbst oder nahe Angehörige einziehen wollen. Diese Eigenbedarfskündigungen scheitern jedoch recht häufig vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof musste nun in einem nicht so häufig auftretenden Fall entscheiden: nach Information der Landesbausparkasse (LBS) über die Grundsatzfrage, ob der Eigentümer nach einem solchen verlorenen Prozess später mit ähnlicher Begründung erneut kündigen darf.
Über zehn Jahre lang hatte eine Mieterin eine Wohnung in Berlin bewohnt, zunächst mit befristetem und schließlich mit unbefristetem Vertrag. Dann aber wurde ihr gekündigt. Der Eigentümer behauptete, seine aus dem Studium zurückkehrende Tochter benötige nun dringend Wohnraum.
Damit scheit...
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