Dienstunfall nur im Dienst
Arbeitsrecht
Erleidet ein Polizeibeamter im Dienst, etwa bei einem Einsatz im Wald, einen Zeckenbiss, kann ein Dienstunfall vorliegen. Es muss aber sicher feststehen, dass dies während der Dienstzeit geschah. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein zurückliegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 19. Juli 2010 (Az. 6 K 542/10.NW).
Ein Polizeibeamter erhielt den Auftrag, einen Autobahnparkplatz mit angrenzendem Wald mit zum Teil zwei bis drei Meter hohen Büschen nach Betäubungsmitteln zu durchsuchen. Die Absuchaktion dauerte von etwa zwei Uhr bis halb fünf. Gegen elf Uhr stellte er fest, dass sich eine Zecke an seinem linken Oberschenkel festgebissen hatte. Diese ließ er noch am selben Tag von seinem Hausarzt entfernen.
Seinen Antrag auf Anerkennung des Zeckenbisses als Dienstunfall lehnte sein Arbeitgeber ab. Es stehe nicht fest, dass d...
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