Auch sie dürfen sich an Personalratswahl beteiligen
Leiharbeiter
Leiharbeiter dürfen sich an Personalratswahlen beteiligen. Das geht aus einer am 3. Januar 2011 veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hervor.
Damit bekamen Leiharbeiter des Universitätsklinikums Frankfurt am Main Recht, die gegen einen Ausschluss von den Wahlen geklagt hatten.Das Klinikum ist seit 2001 eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts und beschäftigt Arbeitnehmer, die zunächst in eine als GmbH organisierte Tochtergesellschaft »ausg...
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