Nach Ablauf ist Antrag auf weitere Bewilligung nötig

Hartz-IV-Zahlung

Arbeitslose müssen einen Folgeantrag stellen, wenn sie nach dem Ende einer auslaufenden Bewilligungszeit weiter Hartz IV erhalten wollen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel am 18. Januar 2011 entschieden und damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt.

Im ersten Fall hatten die Kläger ihren Antrag erst dreieinhalb Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt und sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass ihnen nicht nahtlos, sondern erst vom Zeitpunkt der Antragstellung an Geld gewährt wurde.

Die Bundesrichter urteilten, der Anspruch auf Leistungen für die Zwischenzeit sei nicht gerechtfertigt, weil das Jobcenter Herne in Nordrhein-Westfalen die Kläger vorab darauf hingewiesen habe, dass sie einen solchen Antrag stellen müssten. Dieser Hinweis war den Klägern sogar zugeschickt worden.

Im zweite...


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