Stolperfalle für Mappus

Stuttgarter Opposition kritisiert Aktien-Deal

  • Barbara Martin, Stuttgart
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Verfassungsmissbrauch werfen SPD und Grüne in Baden-Württemberg der CDU-FDP-Regierung vor und haben deswegen nun Klage am Landesverfassungsgericht eingereicht. Ihr Vorwurf: Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte den Landtag informieren und fragen müssen, bevor das Land für etwa fünf Milliarden Euro Aktien der EnBW kaufen durfte. Stattdessen sei das Parlament systematisch umgangen worden. Zudem verstrickte sich die Landesregierung nach dem Aktien-Deal in Widersprüche, die laut SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid nur eine Schlussfolgerung zulassen: »Mappus hat gelogen.«

Am 7. Dezember vorigen Jahres verkündete Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), das Land habe 45,01 Prozent der Aktien der Energie Baden-Württemberg (EnBW) vom bisherigen Anteilseigner Electricité de France (EDF) gekauft. Das Parlament habe er vorab weder fragen noch informieren können, weil sonst das Geschäft geplatzt wäre, behauptete der Ministerpräsident. Alles sei furchtbar dringlich gewesen, es habe eine Übernahme der EnBW durch ausländische Investoren gedroht. Und deswegen habe man den Verfassungsartikel 81 genutzt.

Mit diesem Notbewilligungsrecht kann der Finanzminister des Landes ohne Zustimmung des Landtags Geld ausgeben – ein Recht, das eher für Katastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen gedacht ist.

Ein alter Weggefährte

Mappus stellte das Geschäft als gewinnbringend für das Land hin. Die Kaufsumme – 4,67 Milliarden Euro – werde über einen Kredit finanziert. Den nimmt eine eigens geg...


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