Überprüfung geht bis 2019 weiter
Kabinett beschließt Novelle des Stasi-Untersuchungs-Gesetzes
Berlin (epd/ND). Die Möglichkeit zur Überprüfung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes auf eine frühere Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) soll bis Ende 2019 verlängert werden. Das sieht eine Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vor, auf die sich die Bundesregierung am Mittwoch verständigt hat. Den Angaben zufolge wird der zu überprüfende Personenkreis erweitert.
Neben leitenden Angestellten und Beamten sollen auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Bewerber um Wahlämter überprüft werden. Außerdem sollen mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von Union und FDP die Zugangsrechte zu den Akten insbesondere für Wissenschaft und Forschung sowie für Angehörige weiter verbessert werden, wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) nach der Kabinettsitzung mitteilte. Die Gesetzesnovelle sei wegen der in diesem Jahr ablaufenden Überprüfungsfristen und »sich wandelnden Rahmenbedingungen« für die Aufarbeitung der DDR nötig geworden, hieß es weiter.
Die Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin rechnet künftig mit mehr Arbeit. »Die gesellschaftliche Debatte der letzten Jahre und die geplante Ausweitung des Personenkreises werden vermutlich dazu führen, dass es im öffentlichen Dienst künftig wieder mehr Überprüfungen auf Stasi-Mitarbeit geben wird«, sagte Behördensprecher Andreas Schulze der »Mitteldeutschen Zeitung«. Bislang seien rund 1,7 Millionen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf eine MfS-Vergangenheit durchleuchtet worden.
Neumann betonte, »das Bedürfnis nach Einsichtnahme« in die Stasi-Unterlagen sei auch 20 Jahre nach der deutschen Vereinigung ungebrochen. Die Antragszahlen bewegten sich im vergangenen Jahr mit rund 90 000 Anfragen »weiterhin auf einem hohen Niveau«.
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