Bildungsrauschen

Sachsen sperrt Behinderte aus

Seit 2009 hat sich Deutschland laut UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, »Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen« auszuschließen. Doch Sachsen hält lieber am Förderschulsystem fest. »Das sächsische Schulsystem sei schon deshalb inklusiv, weil Förderschüler überhaupt unterrichtet würden«, zitiert Susanne Kailitz am 24. Januar 2011 auf www.zeit.de/2011/04/S-Foerderschule das Kultusministerium. Und so wundert es nicht, dass laut dem Erziehungswissenschaftler Ulf Preuss-Lausitz »von 100 Kindern mit ›Förderbedarf Lernen‹ in Sachsen nur zwei an Regelschulen, von Kindern mit ›Förderbedarf geistige Entwicklung‹ nur eines integriert würden.« Das sorgt für Unmut.

alle-Kinder-sind-Zukunft sagt: »Herzlichen Dank für diesen Artikel. Er war überfällig....


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