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Hartz-IV-Sätze selbst berechnen?
Sozialrichter Hans-Peter Jung über Gerichte als Ersatzgesetzgeber / Der 59-Jährige ist Vorsitzender des Bundes deutscher Sozialrichter
ND: Sozialverbände raten Hartz-IV-Beziehern, Anträge auf höhere Leistungen zu stellen und bei Ablehnung zu klagen. Richten Sie sich schon darauf ein?
Jung: Wir raten selbst nicht dazu, Klage zu erheben, aber wir rechnen damit, dass es noch mehr Klagen als bisher geben wird.
Wie werden die Sozialgerichte entscheiden?
Die Frage ist umstritten. Einige Sozialrichter werden dem wohl folgen und zum Beispiel 5 Euro mehr auszahlen, weil das der kleinste gemeinsame Nenner ist. Andere werden die Klagen abweisen. Der Präsident des Bundessozialgerichts warnt die Richter in den unteren Instanzen allerdings davor, jetzt selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Gerichte seien dazu nicht befugt, sagt er.
Ist es nicht ein Problem, wenn manche Kläger recht bekommen und andere nicht?
Allen Klägern wird Rechtsschutz gewährt. Das bedeutet aber nicht, dass alle mit ihrem Begehren bei Gericht durchdringen. Einheitliche Rechtsprechung kann nur du...
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