Bald Durchstich zur Leipziger
Axel-Springer-Straße soll verlängert werden
Streitpunkt sind etwa 300 Meter Straße, die in Mitte neu entstehen sollen. Eigentlich könnte nach dem Willen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Bau sofort begonnen werden. Da der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND und ein Anwohner der Leipziger Straße 49 gegen das Vorhaben geklagt haben, muss zunächst die juristische Hürde überwunden werden. Es geht um das kleine Stück zwischen Axel-Springer-Straße und der Leipziger Straße – zur Zeit fast noch ein Stück Niemandsland. Beide Trassen sollen miteinander verbunden werden. Nach den Plänen des Senats soll die Springer-Straße zu einer vierspurigen Trasse mit Mittelstreifen, Radwegen, Parktaschen um- und ausgebaut werden und über eine Ampelkreuzung in die Leipziger Straße führen.
Zur Zeit führen die Wege aus der Lindenstraße in die Axel-Springer-Straße über eine scharfe Biegung in die Krausenstraße und dann in die Jerusalemer Straße, bevor man in die Leipziger Straße einbiegen kann. Andere nehmen – um dem Morgen- und Abendstau an der Jerusalemer zu entrinnen – den noch komplizierteren Weg über Linden-, Oranien-, Alte Jacob-, Roßstraße, Fischerinsel, um dann über die Mühlendammbrücke in Richtung Alexanderplatz zu kommen.
Das Verwaltungsgericht musste sich gestern mit den Argumenten der beiden Trassengegner auseinandersetzen. Der BUND und der Eigentümer einer Wohnung mit Balkon argumentieren, dass mit der Begradigung und dem Durchstich der Springer-Straße das Verkehrsaufkommen sich dramatisch erhöhen, die Staub- und Lärmbelästigung das erträgliche Maß übersteigen und die Wohnqualität der Anwohner der Leipziger Straße dramatisch sinken werde. Durch den Hotelneubau, den »schwarzen Kasten« an der Leipziger Straße, würde zudem noch ein Echoeffekt erzeugt, der die Lärmbelastung in unerträglicher Weise steigere. Die Klägerseite schlug drei Gegenvarianten vor: 1. eine zweispurige Trasse, 2. den Ausbau der bisherigen Ausfahrt über die Jerusalemer Straße und 3. alles so lassen, wie es ist. Außerdem, so argumentierte die Klägerseite, sei es keine historisch gewachsene Verbindung zwischen der Lindenstraße und der Leipziger Straße, demnach würde das Argument der Überwindung der Folgen der Teilung entfallen.
Dem hielt der Anwalt des Senats entgegen, dass sich das Verkehrsaufkommen nicht erhöhe, sondern nur zwischen Friedrichstraße und Fischerinsel auf mehrere Straße verteile. Die Lärmbelästigung an der Einmündung zur Leipziger Straße würde sich nur unwesentlich erhöhen, da der Lärmpegel an dieser Stelle insgesamt sehr hoch sei. Durch die direkte Zufahrt zur Leipziger würde durch die Einsparung der Umfahrungen die CO2-Belastungen sogar zurückgehen. Und für die Bewohner des Hauses Leipziger Straße 49 würde sich der Verkehr sogar noch ein wenig absetzen, da die Straßenverlängerung zwischen Hotel und dem Sparkassenhaus am Spittelmarkt verlaufe. Zudem stellte der Senat, 6,5 Millionen Euro für Schallschutzmaßnahmen in Aussicht.
Zwischen Lindenstraße und Leipziger Straße existierte ab 1930 eine Verbindung. Durch die Teilung nach 1945 wurde der Faden nicht wieder aufgenommen, da beide Seiten eigene Ziele verfolgten und die Mauer die Verkehrswege kappte.
Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet. Es deutete sich jedoch bereits an, dass die Richter die Klage abweisen könnten.
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