Nicht für alle

Grundbucheinsicht

Einsicht in Grundbucheintragungen bekommt nur, wer daran ein besonderes Interesse nachweist. Das schleswig-holsteinische OLG entschied nach Mitteilung der D.A.S., dass die Vollstreckung einer Forderung gegen einen Mieter nicht zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse am Grundstück berechtigt (Az. 2 W 234/10).

Aus dem Grundbuch, das vom Grundbuchamt am örtlichen Amtsgericht geführt wird, sind die Eigentumsverhältnisse an Gru...


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