Urteile in Kürze
Ein langzeitarbeitsloser geschiedener Vater hat Anrecht auf eine größere Wohnung, wenn er regelmäßig von seinen Kindern besucht wird. Denn wenn ein von seiner Familie getrennt lebender Hartz-IV-Empfänger das Umgangsrecht mit seinen Kindern regelmäßig wahrnimmt, könne dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen. Das Jobcenter Dortmund hatte sich geweigert, die Kosten einer 20 Quadratmeter größeren Wohnung zu übernehmen. Das Gericht wertete den Umzug als erf...
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