Revision im Bankenprozess
(dpa). Nach dem Freispruch für den Berliner Ex-Bankmanager und früheren CDU-Politiker Klaus Landowsky vom Vorwurf der Untreue hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof solle das Urteil überprüfen, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Martin Steltner am Dienstag. Im zweiten großen Prozess um die Berliner Bankenaffäre hatte das Landgericht Landowsky und elf weitere frühere Banker am Montag freigesprochen. Sie mussten sich wegen Immobilienfonds einer Tochter der Bankgesellschaft verantworten, die dem damals landeseigenen Unternehmen Verluste in Millionenhöhe eingebracht haben sollen. Die Anklagebehörde begründet ihre Revision damit, dass die Beweisaufnahme zu früh beendet worden sei. Während des Untreue-Prozesses hatte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2010 in einem ähnlichen Strafverfahren die Anforderungen für eine Untreue-Verurteilung erhöht. So müssen konkrete Untreue-Schäden zum Zeitpunkt der Tat nachgewiesen werden.
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