Fünf Euro sind nicht der einzige Skandal
Hartz-IV-Reform folgt der Logik: Ein bisschen mehr Regelsatz, aber viel weniger für die Miete
Seit vielen Wochen berichten die Medien fast täglich über die Hartz-IV-Reform. Da ist die Rede von zähen Verhandlungen über die Erhöhung der Regelsätze, ein »Bildungspaket« für Kinder und die Lohnhöhe bei Leiharbeit – unbeachtet bleibt der Skandal zwischen den Zeilen.
In dem vom Bundestag beschlossenen und im Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf sind auch Bestimmungen enthalten, durch die das Existenzminimum nicht erhöht, sondern gesenkt würde – und zwar weit über die vorgesehene Regelsatzerhöhung von 5 Euro hinaus. In das »Hartz-IV-Gesetz« SGB II sollen nämlich Vorschriften eingefügt werden, die u. a. folgendes vorsehen: Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind, also nicht überschritten werden dürfen. Sie können die Kommunen sogar ermächtigen, die Leistungen für Unterkunft und Heizung zu pauschalieren.
Warnungen aus berufenem Munde können nicht ignoriert werdenDas große Schweigen über diesen Teil des Gesetzentwurfs kann weder mit finanzieller Geringfügigkeit, noch mit rechtlicher Unbedenklichkeit erklärt werden. Das gilt vor allem für die Pauschalierung. Zur Verans...
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