Verfassungsbruch in zwei Raten

Hartz-IV-Kompromiss zwischen SPD und Regierung ist offenbar grundgesetzwidrig

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Obwohl selbst Parteichef Sigmar Gabriel bezweifelt, dass die zweistufige Regelsatzerhöhung um insgesamt acht Euro verfassungskonform ist, stimmte das SPD-Verhandlungsteam am frühen Montagmorgen dem Hartz-IV-Kompromiss mit der Regierung zu.

Mehr als acht Wochen zogen sich die Verhandlungen hin. Montagmorgen waren sich Bundesregierung und SPD dann endlich handelseinig. Die rund 4,7 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Bezieher sollen rückwirkend ab Januar fünf Euro mehr erhalten. Statt wie bislang 359 Euro bekommen die Betroffenen dann 364 Euro. Somit erhöht sich der Regelsatz just um jene fünf Euro, die auch schon im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen waren. Allerdings soll es ab 2012 noch einmal drei Euro Nachschlag geben. Eine Regelsatzerhöhung um acht Euro also – zahlbar in zwei Raten.

CSU-Chef Horst Seehofer zeigte sich am Montag erleichtert: Endlich sei der Zirkus vorbei, so der Ministerpräsident Bayerns, der zusammen mit seinen Amtskollegen Wolfgang Böhmer (CDU) und Kurt Beck (SPD) den Kompromiss maßgeblich vorangetrieben hatte. Sachsen-Anhalts Landesfürst Wolfgang Böhmer befand, dass man »zu einer guten Lösung gekommen« sei.

Die Opposition sah das gestern allerdi...


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