Gräfenhainichen und Tangermünde abgewiesen
Gemeindegebietsreform Sachsen-Anhalts
Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau wies die Beschwerden der Städte Gräfenhainichen und Tangermünde gegen die Gemeindegebietsreform zurück, wie der Gerichtssprecher Frank Straube am 20. Januar 2011 nach der Verkündung der Urteile für beide Kommunen mitteilte (Az. LVG 27/10 und LVG 22/10).
Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg) war gegen die im Zuge der Reform angeordneten Neuwahlen im Stadtrat vor das Verfassungsgericht gezogen. Die erst im Juli 2009 gewählten Stadträte waren der Ansicht, ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode 2014 ausüben zu können.
Die Richter sahen das anders. Die Entscheidung des Gesetzgebers, Neuwahlen anzuordnen, sei verfassungsgemäß.
Ähnlich entschieden sie im Fall von Tangermünde (Landkreis Stendal). Die...
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