Hilfebedürftige werden in Armut getrieben
Der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (Teil 1)
Die zweiteilige Serie der Rechtsanwälte ANKE PLENER aus Berlin-Mitte, GERD KLIER aus Neuruppin und VOLKER LOESCHNER aus Berlin-Wilmersdorf geht den Problemen mit dem Basistarif in der Privaten Krankenversicherung nach. Teil 1: Was passiert, wenn der privat Pflichtversicherte hilfebedürftig wird und Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss? Teil 2 folgt in einer Woche.
Am 1. April 2007 trat das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sah die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für bestimmte Personengruppen eine Versicherungspflicht qua Gesetz vor. In der GKV nicht pflichtversicherte Personen hatten die Möglichkeit, sich in der GKV oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) freiwillig oder aber nicht zu versichern.
Gerade sogenannte kleine Selbstständige wählten häufig aus finanziellen Gründen die erschwinglichste Krankenversicherung, vielfach die PKV. Insbesondere junge Menschen entschieden sich jedoch gänzlich gegen eine Krankenversicherung. Diese Möglichkeit besteht seit dem 1. April 2007 nicht mehr.
Das Gesetz sieht nunmehr für alle Bürger mit Wohnsitz im Inland eine Krankenversicherungspflicht vor. Für die privaten Kranken- und Pflegeversicherer bestand ein Aufnahmezwang für versicherungsfreie Personen, die zunächst in den...
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