Rentenunrecht bleibt bestehen
Linksfraktion scheiterte im Bundestag erneut mit Vorstoß gegen Benachteiligungen bei DDR-Renten
Der Bundestag beschäftigte sich am Donnerstag zum wiederholten Mal mit Anträgen der LINKEN zu Korrekturen von Überführungslücken und Diskrimnierungen bei DDR-Rentenansprüchen. Zum wiederholten Mal lehnte das Parlament alle Anträge ab. Zudem betont die Bundesregierung in einem Schreiben an die Linksfraktion, dass für die besonders benachteiligte Gruppe der DDR-Geschiedenen keine Hoffnung auf Nachbesserungen besteht.
Viele Bundestagsabgeordnete und Journalisten hatten am gestrigen Mittag sicher ein Déjà-vu. Wieder einmal beschäftigte sich das Parlament mit Anträgen der LINKEN zur »Korrektur der Überleitungen von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht«. Und wie in all den Jahren zuvor lehnte die Bundestagsmehrheit alle 19 Anträge ab. Somit bleibt es dabei: Auch nach mehr als 20 Jahren Einheit ist die Regierung nicht bereit, die bei der Überleitung von DDR-Rentenansprüchen aufgetretenen Fehler zu korrigieren. Und so müssen die betroffenen Gruppen wie Balletttänzer, Reichsbahner oder Hausfrauen weiterhin auf das ihnen zustehende Geld verzichten.
Die Koalition rechtfertigte ihr Nichtstun mit einer erstaunlichen Begründung. So betonte der CDU-Parlamentarier Frank Heinrich während der gestrigen Bundestagsdebatte, dass man keine Korrekturen vornehmen könne, weil man sonst »nur neue Ungerechtigkeiten schaffen« würde. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Pete...
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